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Aktuelles

7. November 2024

Gesetzentwurf zum Gebäudetyp E

Gestern hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zum Gebäudetyp E beschlossen. Im heimischen Bauhandwerk wird diese Entscheidung grundsätzlich begrüßt, es stellt sich aber immer noch die Frage, welche juristischen Anpassungen folgen, damit das Modell in der Praxis angenommen wird. Aus Sicht des Handwerks muss wieder mehr gebaut werden und dies muss einfacher möglich sein.

Der Gebäudetyp E hat das Potential, auf nicht notwendige Standards zu verzichten und damit das Bauen auch für die heimischen Unternehmen zu vereinfachen. Gerade in den aktuell fürs Baugewerbe konjunkturell schwierige Zeiten war es ein wichtiges Signal, dass Bundesbauministerin Klara Geywitz und Bundesjustizminister Marco Buschmann einen gemeinsamen Gesetzentwurf vorlegten.

Damit das Bauen aber einfacher wird, müssen im nächsten Schritt die Länder in ihren 16 Landesbauordnungen oder der Bund technisch festlegen, wie jene Mindeststandards aussehen sollen, von denen nicht abgewichen werden kann. Nur durch so eine technische Unterfütterung kann der Gebäudetyp E rechtssicher in der Praxis umgesetzt werden.



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